Payment & Digitalisierung für Gastronomie und Hotellerie

Hamburg · DE

Regulatorik.
Ohne Panik.

Kassenpflicht, Bonpflicht, PSD3, E-Rechnung, Bargeldobergrenze: Kaum ein Thema ist so trocken – und entscheidet so direkt über Investitionen, Abläufe und Bußgeldrisiken im Betrieb. Diese Seite ordnet ein statt zu alarmieren. Und jede Aussage trägt ihren Status sichtbar: Was Gesetz ist, sieht anders aus als das, was erst Entwurf ist.

Stand: 21.07.2026 · wird fortgeschrieben

01 Lagebild

Die Kassenpflicht kommt – vermutlich.

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Status zuerst: Die Registrierkassenpflicht ist angekündigt, aber nicht beschlossen. Auf den Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (Juni 2026) folgte am 16.07.2026 der Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität von BMF und BMJV; zur Vorstellung kündigte der Bundesfinanzminister den Start zum 01.01.2028 für Betriebe über 100.000 € Jahresumsatz an – ein Kabinettsbeschluss oder Gesetz existiert weiterhin nicht. Deshalb trägt auf dieser Seite jede Zahl ihre Quelle (Aktionsplan, Ankündigung oder Entwurf), und alles, was nur Entwurfsstand ist, bleibt gestrichelt markiert.

Die geplante Registrierkassenpflicht ist kein Bruch, sondern der nächste Schritt einer langen Linie von den GoB bis zur DSFinV-K – die vollständige Herleitung zeigt der Fiskal-Zeitstrahl auf der Kassenwelt-Seite. Geschlossen werden soll die letzte große Lücke: die offene Ladenkasse in umsatzstärkeren Betrieben.

Der Stand in drei Akten: Der Referentenentwurf (Juni 2026) sah den Start noch zum 01.01.2027 vor. Am 16.07.2026 stellten BMF und BMJV den Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität vor – dessen Punkt 21 bestätigt die Registrierkassenpflicht, nennt im Dokument aber weder Datum noch Schwelle. Zur Vorstellung kündigte der Bundesfinanzminister an: Start 01.01.2028, Grenze über 100.000 € Jahresumsatz; die Bonpflicht soll zugunsten digitaler Belege gelockert werden. (Quelle: Aktionsplan BMF/BMJV, 16.07.2026; Ankündigung des Bundesfinanzministers, dpa, 16.07.2026 – Stand: 21.07.2026)

Der meistdiskutierte Punkt bleibt: Nach Entwurfslesart zählt der Gesamtumsatz aller Erlösströme, nicht nur der Kassenumsatz – genau diese Frage ist im Verfahren umstritten und vom Aktionsplan weder bestätigt noch kassiert; die ausführliche Einordnung steht im Artikel zur Kassenpflicht 2028. Offen sind zudem die Ausnahmen, etwa für Handwerk, mobile Händler und Mischbetriebe – der Deutsche Steuerberaterverband fordert hier praxisnahe Regelungen. (Quelle: Referentenentwurf des BMF, Juni 2026; DStV-Stellungnahme – Stand: 21.07.2026)

Aus der operativ begleiteten TSE-Welle weiß ich: Eine solche Umstellung ist vor allem ein Organisationsprojekt, warum, steht in der Kassenwelt. Wer heute schon elektronisch mit TSE kassiert, hat wenig zu tun. Wer noch mit offener Ladenkasse arbeitet, sollte das Verfahren beobachten – und nicht erst Ende 2027 mit der Auswahl eines Kassensystems beginnen.

StatusAngekündigt · kein Gesetz
Geplanter Start01.01.2028 (Ankündigung)
Umsatzgrenze> 100.000 € (Ankündigung)
BemessungGesamtumsatz (Entwurfslesart)
BonpflichtLockerung angekündigt · digital
Aufbewahrung Buchungsbelege15 Jahre (Aktionsplan, geplant)
SanktionenEntwurfsstand

Die 30-€-Grenze der Bonpflicht-Lockerung, Bußgeld und Fristlogik stammen aus dem Entwurf und sind noch nicht bestätigt – alle Eckdaten: im Artikel zur Kassenpflicht 2028 →

02 Werkzeug · Vergleich

Heute vs. geplant: Was sich ändert.

Geltendes Recht und die geplanten Änderungen nebeneinander – aus Aktionsplan, Minister-Ankündigung (16.07.2026) und Referentenentwurf, mit Status-Chip je Zeile. Inklusive der Frage, die im Betrieb zuerst gestellt wird: Was kostet ein Verstoß, und wie ändert sich das?

Kassenwahl

Pflicht zur elektronischen Kasse

Heute In Kraft

Keine allgemeine Registrierkassenpflicht – die offene Ladenkasse ist grundsätzlich zulässig. Wer elektronisch kassiert, muss die Anforderungen (TSE, Einzelaufzeichnung, Meldepflicht) erfüllen.

Geplant Angekündigt

Registrierkassenpflicht ab 01.01.2028 für Betriebe mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz – so die Ankündigung des Bundesfinanzministers zur Vorstellung des Aktionsplans (16.07.2026); der Referentenentwurf hatte noch den 01.01.2027 vorgesehen. Die offene Ladenkasse bliebe nur unterhalb der Grenze zulässig.Ändert sich

Bemessung

Welcher Umsatz zählt?

Heute In Kraft

Ohne Kassenpflicht keine Umsatzgrenze – die Frage stellt sich bisher nicht.

Geplant Entwurf

Die Grenze bemisst sich nach Entwurfslesart am Gesamtumsatz des Betriebs, nicht am Kassenumsatz – auch Onlineshop-, Plattform- und Rechnungsumsätze zählen mit. Genau dieser Punkt ist im Verfahren noch nicht abschließend geklärt, wird von Verbänden kritisiert – und ist vom Aktionsplan weder bestätigt noch kassiert.Neu · umstritten

Belegausgabe

Bonpflicht

Heute In Kraft

Belegausgabepflicht seit 2020: Bei elektronischen Kassen muss für jeden Geschäftsvorfall ein Beleg angeboten werden – auch für den Espresso.

Geplant Angekündigt

Lockerung im Gegenzug zur Kassenpflicht: Die Bonpflicht soll zugunsten digitaler Belege gelockert werden (Ankündigung, 16.07.2026). Die konkrete Grenze – kein Beleg mehr für Kleinbeträge unter 30 € – stammt aus dem Referentenentwurf und ist noch nicht bestätigt.Wird gelockert

Sanktion

Verstoß gegen Kassenvorgaben

Heute In Kraft

Verstöße gegen Kassenvorschriften (z. B. fehlende TSE) sind Ordnungswidrigkeiten und bußgeldbewehrt; dazu drohen Hinzuschätzungen bei der Betriebsprüfung – oft der teurere Teil.

Geplant Entwurf

Wer die neue Kassenpflicht verweigert oder verschleppt: Bußgeld bis 25.000 € – zusätzlich zum bestehenden Instrumentarium. Entwurfsstand, vom Aktionsplan nicht konkretisiert.Neuer Tatbestand

Sanktion

Manipulationssoftware („Zapper")

Heute In Kraft

Bereits heute verboten und bußgeldbewehrt; wer manipuliert, riskiert zudem ein Steuerhinterziehungsverfahren über die allgemeinen Vorschriften.

Geplant Entwurf

Anbieten und Nutzen von Manipulationssoftware soll eigenständige Steuerstraftat werden – bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe. Die deutlichste Verschärfung des gesamten Entwurfs.OWi → Straftat

Aufbewahrung

Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege

Heute In Kraft

Buchungsbelege sind 10 Jahre aufzubewahren – Grundlage der gesamten Kassen- und Buchführungsdokumentation.

Geplant Angekündigt

Der Aktionsplan will die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege auf 15 Jahre verlängern – bislang Absichtserklärung („wollen wir"), noch kein Gesetzentwurf. (Quelle: Aktionsplan BMF/BMJV, Punkt 19, 16.07.2026)10 → 15 Jahre

Spalte „Heute" beschreibt die Rechtslage vereinfacht und ohne Anspruch auf Vollständigkeit; Spalte „Geplant" bündelt Aktionsplan und Minister-Ankündigung vom 16.07.2026 sowie den Entwurfsstand vom Juni 2026 – der Status-Chip an jeder Zeile zeigt die Quelle. Beides ist Einordnung aus der Praxis – keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: 21.07.2026.

03 Werkzeug · Check

Drei Fragen: Betrifft mich das?

Start und Grenze nach der Ankündigung vom 16.07.2026, die Fristsystematik weiter nach Entwurfsstand – als Werkzeug wird das einfach. Drei Klicks, und der Bon druckt die Einordnung.

Frage 1 / 3

Wie kassieren Sie heute?

Frage 2 / 3

Jahresumsatz gesamt – alle Erlösströme, auch Onlineshop und Rechnungsgeschäft?

Frage 3 / 3

Seit wann liegen Sie über dieser Grenze?

Betroffenheits-Bon
*** nach Aktionsplan/Entwurfsstand 07/2026 ***

Kassenart
Umsatz (gesamt)
Grenze überschritten

PFLICHT AB

Beantworten Sie die Fragen links – hier erscheint die Einordnung nach Aktionsplan- und Entwurfsstand.


– angekündigt, kein Gesetz · keine Rechts-/Steuerberatung –

Die Logik dahinter – Ankündigung und Entwurfs-Fristregeln in vier Fällen

  • Elektronische Kasse mit TSE vorhanden: keine neue Umstellung – es bleibt bei den bestehenden Pflichten (Einzelaufzeichnung, Meldepflicht, Belegausgabe); die Bonpflicht soll zugunsten digitaler Belege gelockert werden (Ankündigung), die 30-€-Grenze dafür stammt aus dem Entwurf.
  • Offene Ladenkasse, Grenze von 100.000 € Gesamtumsatz schon vor dem Start überschritten: nach der Ankündigung Pflicht zur elektronischen Kasse ab dem 01.01.2028.
  • Grenze erstmals nach dem Start überschritten: nach der Entwurfssystematik Pflicht ab dem 1. April des Folgejahres der Überschreitung; sie endet erst, wenn die Grenze drei Jahre in Folge unterschritten wird – für den 2028-Zeitplan noch nicht bestätigt.
  • Unter 100.000 € Gesamtumsatz: vorerst keine Pflicht – die offene Ladenkasse bleibt zulässig. Die Grenze bemisst sich nach Entwurfslesart am Gesamtumsatz aller Erlösströme; genau dieser Punkt ist im Verfahren noch umstritten.

Start und Grenze: Ankündigung vom 16.07.2026 · Fristsystematik: Entwurfsstand Juni 2026 – keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: 21.07.2026.

04 Werkzeug · Radar

Der Zeitstrahl: Was wann gilt.

Payment, Kasse und Rechnung auf einer Linie – filterbar nach Verbindlichkeit. Der Kniff: Der Status ist das Interface. Was nur angekündigt oder im Verfahren ist, trägt einen anderen Status als das, was Gesetz ist.

2018

Kasse

Kassennachschau (§ 146b AO)

Das Finanzamt darf die Kassenführung seither unangekündigt im Betrieb prüfen – inklusive Kassensturz und Datenzugriff, auch bei offener Ladenkasse. Was genau erlaubt ist und was nicht, steht in der Nachschau-Sektion unten.

In Kraft

2020

Kasse

TSE-Pflicht

Elektronische Kassen müssen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgerüstet sein. Der Beginn der aktuellen Fiskalisierungs-Ära.

In Kraft

Kasse

Belegausgabepflicht

Für jeden Geschäftsvorfall an elektronischen Kassen muss ein Beleg angeboten werden.

In Kraft

2025

Kasse

Kassen-Meldepflicht

Elektronische Kassensysteme sind dem Finanzamt über „Mein ELSTER" zu melden (§ 146a Abs. 4 AO): Vor dem 01.07.2025 angeschaffte Systeme waren bis zum 31.07.2025 zu melden; seither gilt für Anschaffung und Außerbetriebnahme eine Monatsfrist. (Quelle: BMF-Schreiben v. 28.06.2024)

In Kraft

Payment

Instant Payments (EU)

Echtzeitüberweisungen werden Standard: Empfang seit Januar, Versand samt Empfängerabgleich (IBAN-Name-Check) seit Oktober 2025 – zur Kostenparität mit der normalen Überweisung. (Quelle: VO (EU) 2024/886)

In Kraft

Payment

DORA

IT-Resilienz-Vorgaben für den Finanzsektor – betrifft Zahlungsinstitute und damit mittelbar die Stabilität der gesamten Zahlungskette.

In Kraft

Rechnung

E-Rechnung: Empfangspflicht

Alle Unternehmen müssen elektronische Rechnungen im B2B empfangen und verarbeiten können.

In Kraft

IT-Sicherheit

NIS2-Umsetzung in Deutschland

Das NIS-2-Umsetzungsgesetz ist am 06.12.2025 in Kraft getreten; rund 29.500 Einrichtungen stehen unter BSI-Aufsicht. Klassisches Gastgewerbe ist in der Regel nicht direkt erfasst – die Wirkung kommt über Kassen-, Payment- und IT-Dienstleister in der Lieferkette. Mehr dazu auf der Digitalisierungs-Seite. (Quelle: BSI, 05.12.2025)

In Kraft

2026

Payment

PSD3 / PSR: vom Trilog zur Anwendung

Politische Einigung im Trilog im November 2025; die formelle Annahme wird 2026 erwartet, wirksam wird das Paket nach der Annahme mit der üblichen Übergangsfrist. Kernthemen: Betrugshaftung, verpflichtender IBAN-Name-Abgleich, strengere SCA- und Open-Banking-Vorgaben. Keine unmittelbaren Pflichten für Gastro-Betriebe. (Quelle: EU-Kommission, PSD3/PSR-Vorschlag COM(2023) 366/367; Verfahrensstand EU-Parlament)

Im Verfahren

Kasse

Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität (BMF/BMJV, 16.07.2026)

26 Punkte gegen Steuer- und Finanzkriminalität – darunter die Registrierkassenpflicht (Punkt 21, im Dokument ohne Datum und Schwelle), 15 Jahre Aufbewahrung für Buchungsbelege (Punkt 19) und ein elektronisches USt-Meldesystem (Punkt 18). Zur Vorstellung kündigte der Bundesfinanzminister den Kassenpflicht-Start zum 01.01.2028 für Betriebe über 100.000 € Jahresumsatz an. (Quelle: Aktionsplan BMF/BMJV, 16.07.2026; dpa)

Angekündigt

Betrieb

EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Gilt ab dem 12.08.2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten – für Gastronomie vor allem ein Verpackungs- und Einkaufsthema, kein Kassenthema. (Quelle: IHK Schleswig-Holstein)

Gilt ab 12.08.2026

2027

Rechnung

E-Rechnung: Ausstellungspflicht beginnt

Ab dem 01.01.2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab dem 01.01.2028 für alle übrigen – die Staffelung und die Ausnahmen stehen in der E-Rechnungs-Sektion unten. (Quelle: BMF-FAQ, Stand März 2026)

Beschlossen · gestaffelt

Payment

Bargeldobergrenze & Geldwäschepaket

Die EU-Geldwäscheverordnung (AMLR) gilt unmittelbar ab dem 10.07.2027: Barzahlungsverbot über 10.000 €, Sorgfaltspflichten ab 3.000 € – Details in der Bargeld-Sektion unten. (Quelle: VO (EU) 2024/1624)

Gilt ab 10.07.2027

2028+

Kasse

Registrierkassenpflicht (angekündigt)

Nach Ankündigung des Bundesfinanzministers zur Vorstellung des Aktionsplans (16.07.2026): Pflicht ab 01.01.2028 für Betriebe über 100.000 € Jahresumsatz – der Referentenentwurf hatte noch den 01.01.2027 vorgesehen. Details wie Gesamtumsatz-Bemessung, Fristlogik und Bußgeld bleiben Entwurfsstand; ein Gesetz existiert noch nicht. Mehr im Vergleich und Check oben.

Angekündigt

Betrieb

Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege: 15 Jahre (geplant)

Der Aktionsplan will die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von 10 auf 15 Jahre verlängern – bislang Absichtserklärung („wollen wir"), noch kein Gesetzentwurf, Zeitplan offen. (Quelle: Aktionsplan BMF/BMJV, Punkt 19, 16.07.2026)

Angekündigt

Payment

Digitaler Euro

Das EU-Parlament hat am 09.07.2026 den Weg in die Trilog-Verhandlungen freigegeben; die EZB pilotiert ab H2 2027 mit 36 Zahlungsdienstleistern, eine mögliche Erstausgabe wäre 2029. Der Verordnungsentwurf sieht eine Annahmepflicht für Händler vor, die bereits digital akzeptieren – nicht beschlossen. (Quelle: EU-Parlament, 09.07.2026; EZB)

Im Verfahren

Rechnung

Elektronisches USt-Echtzeit-Meldesystem

Der Aktionsplan kündigt ein elektronisches Meldesystem für die Umsatzsteuer an: Umsätze sollen zeitnah und einzeln gemeldet werden – gegen Umsatzsteuerbetrug und -karusselle. Zeitplan und Ausgestaltung offen; anschlussfähig an die E-Rechnungs-Pflicht (Sektion unten). (Quelle: Aktionsplan BMF/BMJV, Punkt 18, 16.07.2026)

Horizont

Payment

Kartengebühren-Debatte

Die Interchange bleibt bei 0,2 %/0,3 % gedeckelt (IFR 2015, in Kraft); diskutiert werden die ungedeckelten Scheme- und Prozessing-Gebühren – bislang ohne formelles EU-Review. Wie sich eine Händlerkondition zusammensetzt, steht auf der Payment-Seite. (Quelle: EU-Kommission, IFR-Bericht 2020; EuroCommerce 2025)

Horizont

In KraftKommt / AngekündigtHorizont– Stand 21.07.2026, wird fortgeschrieben.

05 E-Rechnung

Die dritte Baustelle: die Rechnung.

Neben Kasse und Payment digitalisiert der Gesetzgeber auch die Rechnung selbst. Für Gastronomie und Hotellerie relevant überall dort, wo auf Rechnung geliefert oder abgerechnet wird – Bankett, Firmenkunden, Tagungsgeschäft, Lieferanten.

01.01.2025seit

Empfangen können

Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können – auch der Betrieb, der selbst nie eine ausstellt, und auch Kleinunternehmer. Ein E-Mail-Postfach reicht als Start, ein Prozess dahinter nicht automatisch.

In Kraft

2027 / 28exakte Staffel

Selbst ausstellen

Die Ausstellungspflicht greift ab dem 01.01.2027 bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab dem 01.01.2028 für alle übrigen (§ 27 Abs. 38 UStG); bestehende EDI-Verfahren sind noch bis Ende 2027 nutzbar. Ein gut laufendes Restaurant oder Hotel erreicht 800.000 € schnell – viele Betriebe der Branche sind also schon ab 2027 dabei.

Beschlossen · gestaffelt

250 €und weitere Ausnahmen

Was ausgenommen ist

Keine E-Rechnungspflicht gilt u. a. für Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Rechnungen an Privatkunden (B2C), Fahrausweise und bestimmte steuerfreie Umsätze; Kleinunternehmer müssen nicht ausstellen, aber empfangen können. Der Gastro-Alltag am Tresen bleibt damit weitgehend außen vor – das B2B-Geschäft nicht.

Geregelt

Format-Frage kurz beantwortet: Ein einfaches PDF ist keine E-Rechnung – verlangt wird ein strukturiertes Format nach EN 16931, etwa XRechnung oder ZUGFeRD. Technisch ist das weniger ein Steuer- als ein Integrationsthema: Kasse, Warenwirtschaft und Buchhaltung müssen strukturierte Daten durchreichen – wie diese Systemkette aussieht, zeigen die Kassenwelt und die Digitalisierungs-Seite. (Quelle: BMF-FAQ E-Rechnung, Stand März 2026 – keine Steuerberatung)

06 Bargeld & Geldwäsche

Bargeld bleibt – mit Obergrenze.

Das EU-Geldwäschepaket ist beschlossen und braucht kein deutsches Umsetzungsgesetz: Die Verordnung gilt unmittelbar. Ab Juli 2027 ist gewerbliches Bargeld über 10.000 € tabu.

Die EU-Geldwäscheverordnung (AMLR, VO (EU) 2024/1624) gilt unmittelbar ab dem 10.07.2027: Gewerbliche Barzahlungen über 10.000 € sind dann unionsweit verboten; bei gelegentlichen Barzahlungen ab 3.000 € greifen Identifizierungs- und Sorgfaltspflichten für Güterhändler. Für die Hotellerie ist das kein Randthema – hochpreisige Barzahler existieren real, von der Suite bis zur Veranstaltungsrechnung.

Die neue EU-Aufsichtsbehörde AMLA arbeitet seit 2025 in Frankfurt; 2026 laufen Konsultationen zu technischen Standards, erste Leitlinien kamen im Juli 2026, die direkte Aufsicht über ausgewählte Hochrisiko-Institute beginnt 2028. (Quelle: AMLA, Programmdokument 2026–2028)

Und im Betrieb? Spürbar wird das Paket weniger an der Kasse als beim Onboarding: Wer einen Kartenakzeptanz-Vertrag abschließt, durchläuft eine gründlichere Identifizierung (KYC) – Fragen, die früher optional wirkten, sind Pflichtprogramm. Aus dem Partnergeschäft einer Bank-Tochter kenne ich diese Prüfstrecken von innen: Sie werden länger, aber planbar – wer Unterlagen und wirtschaftlich Berechtigte parat hat, verliert keine Zeit. Was eine Kartenzahlung sonst noch durchläuft, zeigt die Payment-Seite.

RechtsaktVO (EU) 2024/1624 (AMLR)
Gilt ab10.07.2027 · unmittelbar
Barzahlungsverbot> 10.000 €
ID-Pflichtenab 3.000 € (bar, gelegentlich)
AufsichtAMLA, Frankfurt

Einordnung aus der Praxis – keine Rechts- oder Steuerberatung.

07 Im Betrieb

Kassen­nachschau: Was darf das Finanzamt prüfen – und was nicht?

In Kraft – anders als die geplante Kassenpflicht ist die Kassennachschau seit 2018 geltendes Recht. Der einzige Moment, in dem Regulatorik unangekündigt im Betrieb steht.

Die Kassennachschau nach § 146b AO ist eine unangekündigte Prüfung der Kassenführung: Amtsträger des Finanzamts dürfen seit 2018 während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten die Geschäftsräume betreten, Kassendaten, TSE und Verfahrensdokumentation einsehen und einen Kassensturz verlangen – auch bei einer offenen Ladenkasse. Nicht erlaubt sind Durchsuchungen und das Betreten von Wohnräumen gegen den Willen des Inhabers; werden Mängel festgestellt, kann der Prüfer aber ohne gesonderte Prüfungsanordnung direkt zur Außenprüfung übergehen. Vorbereitung heißt deshalb: Tagesabschluss, DSFinV-K-Export und Verfahrensdokumentation müssen jederzeit griffbereit sein.

Der Prüfer darf sich Zeit lassen, bevor er sich zeigt: Vor der eigentlichen Nachschau sind das Beobachten des Kassenbetriebs in öffentlich zugänglichen Räumen und Testkäufe zulässig – ohne Ausweispflicht. Erst zu Beginn der Nachschau selbst muss er sich ausweisen, notfalls gegenüber anwesenden Mitarbeitenden. Geprüft werden dann Aufzeichnungen, Bücher und die für die Kassenführung erheblichen Organisationsunterlagen, allen voran die Verfahrensdokumentation nach GoBD; bei elektronischen Kassen läuft der Datenzugriff über die einheitliche digitale Schnittstelle (DSFinV-K-Export) oder per Datenträgerüberlassung. (Quelle: § 146b Abs. 1 und 2 AO; AEAO zu § 146b, BMF-Schreiben vom 29.05.2018)

Die Zahlen zeigen, dass das kein Papiertiger ist: 19.080 Kassennachschauen zählte die Bundesregierung allein für 2024 – zusätzlich zu Außenprüfungen. Und die Eskalation ist eingebaut: Bei Beanstandungen darf der Prüfer nahtlos zur Außenprüfung übergehen; auf den Übergang ist schriftlich hinzuweisen. Kassenverstöße sind Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld bis 25.000 € – wirtschaftlich schwerer wiegt regelmäßig die Hinzuschätzung bei formell nicht ordnungsmäßiger Kassenführung. (Quelle: Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/3641, Meldung des Deutschen Bundestags vom 22.01.2026; § 146b Abs. 3 AO; § 379 AO – Stand: 21.07.2026)

Rechtsgrundlage§ 146b AO
Anwendbar seit01.01.2018
Ankündigungkeine
Nachschauen 202419.080
Bußgeldbis 25.000 € (§ 379 AO)

Quellen: § 146b AO · AEAO zu § 146b (BMF-Schreiben v. 29.05.2018) · Deutscher Bundestag, Meldung v. 22.01.2026 (BT-Drs. 21/3641) · § 379 AO · Stand: 21.07.2026.

Darf der Prüfer

  • unangekündigt kommen – während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten
  • vorher verdeckt beobachten und Testkäufe machen
  • Geschäftsräume betreten
  • einen Kassensturz verlangen – auch bei offener Ladenkasse
  • Kassendaten als DSFinV-K-Export, TSE-Daten und Verfahrensdokumentation einsehen
  • bei Mängeln nahtlos zur Außenprüfung übergehen (mit schriftlichem Hinweis)

Darf er nicht

  • durchsuchen – die Nachschau ist keine Durchsuchung
  • Wohnräume gegen den Willen des Inhabers betreten (außer zur Abwehr dringender Gefahren)
  • die Nachschau außerhalb der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten erzwingen
  • die eigentliche Nachschau beginnen, ohne sich auszuweisen

Aus über 500 Fachhandels-Kunden und der TSE-Welle weiß ich: Eine Kassennachschau wird nicht am Tag des Besuchs gewonnen, sondern am Tagesabschluss davor. Die Betriebe, die entspannt bleiben, haben drei Dinge im Griff – der DSFinV-K-Export ist auf Knopfdruck da, die Verfahrensdokumentation liegt aktuell im Ordner oder in der Cloud, und die Kassenmeldung über „Mein ELSTER" stimmt mit dem überein, was tatsächlich im Betrieb steht. Der vierte Punkt wird am häufigsten vergessen: Das Team muss Bescheid wissen. Die Nachschau kommt, wann sie will – also oft dann, wenn die Chefin gerade nicht da ist. Wer der Schichtleitung zwei Sätze mitgibt („Ausweis zeigen lassen, Chef anrufen, nichts unterschreiben, Daten gibt es über den Export"), hat aus einem Schreckmoment einen Vorgang gemacht. Und die Prüfer wissen genau, wo sie hinschauen: Stornoquoten, Trainingskellner, Lücken im Tagesabschluss. Genau die Punkte, die eine saubere Systemkette ohnehin von selbst erledigt – wie sie aussieht, zeigt die Kassenwelt.

Was bei der geplanten Kassenpflicht dazukäme: Lagebild oben und der Artikel zur Kassenpflicht 2028. – Einordnung aus der Praxis, keine Rechts- oder Steuerberatung.

31.07.2025

Meldefrist für Alt-Kassen über „Mein ELSTER" –
seither gilt die Monatsfrist je Änderung

01.01.2027

E-Rechnung ausstellen: Pflichtstart bei
mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz

10.07.2027

EU-Bargeldobergrenze: keine gewerblichen
Barzahlungen über 10.000 €

FAQ · Stand: 21.07.2026

Häufige Fragen zur Regulatorik.

Die Statusfragen, die 2026 am häufigsten gestellt werden – kurz beantwortet, mit Quelle und Stand. Einordnung aus der Praxis, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Kommt die Registrierkassenpflicht 2028 wirklich?

Angekündigt ja, beschlossen nein – ein Gesetz existiert weiterhin nicht. Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (Juni 2026) sah den Start noch zum 01.01.2027 vor; mit der Vorstellung des Aktionsplans gegen Steuer- und Finanzkriminalität am 16.07.2026 kündigte der Bundesfinanzminister die Verschiebung auf den 01.01.2028 an – für Betriebe über 100.000 € Jahresumsatz. Schwellen, Fristen und Ausnahmen können sich im Verfahren weiter ändern. Den Verfahrensstand zeigt das Lagebild oben, die ausführliche Einordnung steht im Artikel zur Kassenpflicht 2028. (Quelle: Aktionsplan BMF/BMJV und Ankündigung des Bundesfinanzministers, 16.07.2026; Referentenentwurf des BMF, Juni 2026 – Stand: 21.07.2026)

Ab wann muss ich E-Rechnungen ausstellen?

Ab dem 01.01.2027, wenn Ihr Vorjahresumsatz über 800.000 € lag – ab dem 01.01.2028 gilt die Ausstellungspflicht für alle übrigen Unternehmen. Empfangen und verarbeiten können müssen Sie E-Rechnungen im B2B-Geschäft bereits seit dem 01.01.2025. Für Gastronomie und Hotellerie heißt das: Bankett-, Firmenkunden- und Tagungsgeschäft zuerst prüfen. (Quelle: BMF-FAQ E-Rechnung, Stand März 2026 – keine Steuerberatung)

Reicht eine PDF-Rechnung als E-Rechnung?

Nein – eine E-Rechnung im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist ein strukturiertes elektronisches Format nach der europäischen Norm EN 16931; ein einfaches PDF erfüllt diese Anforderung nicht. Zulässig sind zum Beispiel die XRechnung oder das hybride Format ZUGFeRD, das ein PDF mit strukturierten Daten kombiniert. Im Betrieb ist das weniger ein Steuer- als ein Systemketten-Thema: Kasse, Warenwirtschaft und Buchhaltung müssen strukturierte Daten durchreichen. (Quelle: BMF-FAQ E-Rechnung, Stand März 2026)

Was ist PSD3 und ab wann gilt sie?

PSD3 und die Zahlungsdiensteverordnung PSR ordnen das EU-Zahlungsrecht neu; die politische Einigung fiel im November 2025, die formelle Annahme wird 2026 erwartet, wirksam wird das Paket nach der Annahme mit der üblichen Übergangsfrist. Für Gastro-Betriebe entstehen keine unmittelbaren Pflichten – spürbar werden besserer Betrugsschutz und strengere Anforderungen an Zahlungsdienstleister. (Quelle: EU-Kommission, PSD3/PSR-Vorschlag COM(2023) 366/367; Verfahrensstand EU-Parlament – Stand: 21.07.2026)

Kommt eine Bargeldobergrenze in Deutschland?

Ja – ab dem 10.07.2027 gilt EU-weit ein Verbot gewerblicher Barzahlungen über 10.000 €; bei gelegentlichen Barzahlungen ab 3.000 € greifen Identifizierungspflichten. Grundlage ist die EU-Geldwäscheverordnung (AMLR, VO (EU) 2024/1624), die als Verordnung unmittelbar gilt und kein deutsches Umsetzungsgesetz braucht. Details und Praxisfolgen stehen in der Bargeld-Sektion oben. (Quelle: VO (EU) 2024/1624 – keine Rechtsberatung)

Was bedeutet der IBAN-Name-Abgleich bei Überweisungen?

Seit Oktober 2025 müssen Banken vor jeder Euro-Überweisung prüfen, ob IBAN und Empfängername zusammenpassen, und bei Abweichung warnen – Teil der EU-Instant-Payments-Verordnung. Für Betriebe ist das vor allem ein Schutz vor Rechnungsbetrug, etwa bei Lieferanten- und Kautionszahlungen mit manipulierten Bankverbindungen. (Quelle: VO (EU) 2024/886 – Stand: 21.07.2026)

Muss ich den digitalen Euro annehmen, wenn er kommt?

Nach dem Verordnungsentwurf sollen Händler, die bereits digitale Zahlungen akzeptieren, den digitalen Euro grundsätzlich annehmen müssen – mit Ausnahmen für Kleinstunternehmen. Beschlossen ist das nicht: Das EU-Parlament hat am 09.07.2026 den Weg in die Trilog-Verhandlungen freigegeben, die EZB pilotiert ab dem zweiten Halbjahr 2027 mit 36 Zahlungsdienstleistern, eine mögliche Erstausgabe wäre 2029. (Quelle: EU-Parlament, 09.07.2026; EZB – Stand: 21.07.2026)

Lust auf fachlichen Austausch?

Diese Seite verkauft nichts und berät nicht – sie gibt Wissen weiter. Wer über die Inhalte diskutieren, sie ergänzen oder ihnen widersprechen möchte: Der fachliche Austausch ist ausdrücklich willkommen.

kontakt@robertzelgin.de

Austausch statt Angebot: Diese Seite ist Wissensdarbietung, kein Beratungs- oder Dienstleistungsangebot.