Die geplante Registrierkassenpflicht ist kein Bruch, sondern der nächste Schritt einer langen Linie von den GoB bis zur DSFinV-K – die vollständige Herleitung zeigt der Fiskal-Zeitstrahl auf der Kassenwelt-Seite. Geschlossen werden soll die letzte große Lücke: die offene Ladenkasse in umsatzstärkeren Betrieben.
Der Stand in drei Akten: Der Referentenentwurf (Juni 2026) sah den Start noch zum 01.01.2027 vor. Am 16.07.2026 stellten BMF und BMJV den Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität vor – dessen Punkt 21 bestätigt die Registrierkassenpflicht, nennt im Dokument aber weder Datum noch Schwelle. Zur Vorstellung kündigte der Bundesfinanzminister an: Start 01.01.2028, Grenze über 100.000 € Jahresumsatz; die Bonpflicht soll zugunsten digitaler Belege gelockert werden. (Quelle: Aktionsplan BMF/BMJV, 16.07.2026; Ankündigung des Bundesfinanzministers, dpa, 16.07.2026 – Stand: 21.07.2026)
Der meistdiskutierte Punkt bleibt: Nach Entwurfslesart zählt der Gesamtumsatz aller Erlösströme, nicht nur der Kassenumsatz – genau diese Frage ist im Verfahren umstritten und vom Aktionsplan weder bestätigt noch kassiert; die ausführliche Einordnung steht im Artikel zur Kassenpflicht 2028. Offen sind zudem die Ausnahmen, etwa für Handwerk, mobile Händler und Mischbetriebe – der Deutsche Steuerberaterverband fordert hier praxisnahe Regelungen. (Quelle: Referentenentwurf des BMF, Juni 2026; DStV-Stellungnahme – Stand: 21.07.2026)
Aus der operativ begleiteten TSE-Welle weiß ich: Eine solche Umstellung ist vor allem ein Organisationsprojekt, warum, steht in der Kassenwelt. Wer heute schon elektronisch mit TSE kassiert, hat wenig zu tun. Wer noch mit offener Ladenkasse arbeitet, sollte das Verfahren beobachten – und nicht erst Ende 2027 mit der Auswahl eines Kassensystems beginnen.
StatusAngekündigt · kein Gesetz
Geplanter Start01.01.2028 (Ankündigung)
Umsatzgrenze> 100.000 € (Ankündigung)
BemessungGesamtumsatz (Entwurfslesart)
BonpflichtLockerung angekündigt · digital
Aufbewahrung Buchungsbelege15 Jahre (Aktionsplan, geplant)
SanktionenEntwurfsstand
Die 30-€-Grenze der Bonpflicht-Lockerung, Bußgeld und Fristlogik stammen aus dem Entwurf und sind noch nicht bestätigt – alle Eckdaten: im Artikel zur Kassenpflicht 2028 →