Herkunft: Vier-Parteien-System der Kartenzahlung
Die Händlerbank: Sie nimmt Kartenzahlungen für den Betrieb an, rechnet sie ab und schreibt den Umsatz gut. Der Acquirer ist der Vertragspartner des Betriebs für die Kartenakzeptanz und setzt die Regeln der Kartensysteme auf Händlerseite um.
In der PraxisWenn im Betrieb von „unserem Payment-Vertrag" die Rede ist, ist fast immer der Akzeptanzvertrag mit dem Acquirer gemeint.
Herkunft: Vier-Parteien-System der Kartenzahlung
Die kartenausgebende Bank des Gastes: Sie hat die Karte herausgegeben, genehmigt oder lehnt jede Transaktion ab und trägt das Risiko gegenüber ihrem Kunden.
Issuer und Acquirer sind die zwei Bank-Enden derselben Zahlung – verbunden über das Kartensystem dazwischen.
In der PraxisEine abgelehnte Zahlung am Terminal ist meist eine Entscheidung des Issuers – nicht des Terminals, nicht des Acquirers und nicht der Kasse.
Herkunft: das Regelwerk zwischen den Banken
Das Netzwerk und Regelwerk, das Issuer und Acquirer verbindet – in Deutschland etwa die girocard, dazu die internationalen Kartensysteme. Die Schemes legen Standards, Abläufe, Sicherheitsanforderungen und Entgeltrahmen fest, ohne selbst Karten auszugeben oder Händler zu betreuen.
In der PraxisWelche Systeme ein Betrieb akzeptiert, entscheidet über Gäste-Komfort und Kondition – die Logos am Eingang sind die sichtbare Kurzfassung dieser Entscheidung.
Herkunft: Ausgleichsmechanik im Vier-Parteien-System
Das Entgelt, das der Acquirer je Transaktion an den Issuer zahlt. In der EU für Verbraucherkarten durch die Interchange-Verordnung (EU) 2015/751 gedeckelt: höchstens 0,2 % bei Debit-, höchstens 0,3 % bei Kreditkarten; Firmenkarten sind ausgenommen. Ein Baustein der Händlerkondition, nicht die ganze.
In der PraxisWie sich aus Interchange, Scheme-Entgelten und der Marge des Dienstleisters die Gesamtkondition zusammensetzt, ist auf der Payment-Seite im Abschnitt
Konditionen hergeleitet.
PSP – Payment Service Provider
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Herkunft: Arbeitsteilung im Payment – Technik trifft Bank
Der Dienstleister, der die technische Anbindung an Zahlarten bündelt: vom stationären Terminal über Online-Payment bis zur App – eine Anbindung, viele Zahlarten. Häufig bringt der PSP das Acquiring gleich mit, dann kommen Technik und Abrechnung aus einer Hand.
In der PraxisPayment lässt sich wie ein Baukasten denken: Aus Terminal, Online-Strecke und Zahlarten wird für jedes Geschäftsmodell eine eigene Kombination – der PSP ist der, der die Bausteine liefert und verbindet.
Herkunft: das Terminal, in Software übersetzt
Kartenakzeptanz per App auf einem handelsüblichen Smartphone oder Tablet: Die NFC-Schnittstelle des Geräts wird zum Kartenleser, eigene Zertifizierungsstandards sichern die Zahlung ab. Zusätzliche Hardware entfällt.
In der PraxisInteressant überall dort, wo das feste Terminal nicht hinkommt: am Tisch, im Außenbereich, auf Events – oder als Rückfallebene, wenn das Hauptterminal ausfällt.
Herkunft: die Karte, tokenisiert aufs Gerät gebracht
Die digitale Brieftasche auf Smartphone oder Uhr: Die Karte des Gastes wird nicht kopiert, sondern tokenisiert hinterlegt – am Terminal läuft eine ganz normale Kartenzahlung, nur mit einem Token statt der echten Kartennummer.
In der PraxisFür Kasse und Terminal ist das Wallet keine neue Zahlart, sondern ein neuer Weg zur Karte – die Abrechnung dahinter bleibt dieselbe.
Herkunft: deutsche Kartenzahlungs-Infrastruktur
Der Dienstleister zwischen Terminal und Bankenwelt – historisch in zwei Rollen: Der technische Netzbetreiber routet die Transaktion vom Terminal zu den Autorisierungssystemen, der kaufmännische Netzbetreiber übernimmt Abrechnung und Service. Die Abwicklung der Zahlungen selbst (Acquiring) ist erlaubnispflichtig – die ZAG-Erlaubnis dafür erteilt die BaFin; rein technische Dienstleister sind davon ausgenommen.
In der PraxisTerminal, Netzbetrieb und Acquiring können bei einem Anbieter liegen – oder bei dreien. Wer kündigt oder wechselt, sollte wissen, welche Rolle in welchem Vertrag steckt.
Herkunft: Preismodell der Kartenakzeptanz
Der Entgeltbestandteil des Acquirers für seine eigene Leistung: Abwicklung, Risiko, Auszahlung, Service. Zusammen mit der Interchange (an den Issuer) und der Scheme Fee (an das Kartensystem) ergibt sie die Händlerkondition einer Kartenzahlung – bei Interchange++-Modellen als eigene Zeile ausgewiesen, bei Pauschalpreisen einkalkuliert.
In der PraxisInterchange und Scheme Fee sind weitgehend gesetzt – die Service Fee ist der Teil der Kondition, über den man mit dem Acquirer tatsächlich spricht.
Herkunft: § 270a BGB, seit 2018
Ein Aufschlag auf den Preis, weil der Gast mit Karte zahlt. Für die gängigen Privatkundenkarten und SEPA-Verfahren ist Surcharging in Deutschland verboten; zulässig bleibt es unter anderem bei Firmenkarten, Drei-Parteien-Systemen wie American Express und Karten von außerhalb des EU-/EWR-Raums.
In der PraxisDas häufigste Missverständnis: „Kartenzahlung erst ab 10 €" ist kein Surcharging – aber ein eigenes Ärgernis. Wer Aufschläge erhebt, muss die Ausnahmen exakt kennen; sauberer ist, die Kosten in die Kalkulation zu nehmen statt auf den Bon.
ELV – Elektronisches Lastschriftverfahren
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Herkunft: deutsches girocard-Umfeld
Kartenzahlung, abgewickelt als SEPA-Lastschrift statt über die girocard-Autorisierung: Das Terminal liest die Kartendaten, der Gast unterschreibt ein Lastschriftmandat. Günstig in der Abwicklung, aber ohne Zahlungsgarantie – die Lastschrift kann zurückgehen; das Risiko trägt der Betrieb oder ein ELV-Dienstleister mit eigenem Mahnwesen.
In der PraxisELV lebt vom Preisvorteil und stirbt am Risiko. In Verträgen lohnt der Blick, ob und wann der Anbieter auf ELV routet – und wer bei Rückläufern zahlt.
BNPL – Buy Now, Pay Later
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Herkunft: Online-Handel
Bezahlen per Ratenzahlung oder aufgeschobener Zahlung über einen BNPL-Anbieter: Der Händler bekommt sein Geld sofort, der Anbieter übernimmt Ausfallrisiko und Forderung – gegen Gebühr. Im Gastgewerbe am Tresen bislang Nische, relevant im Online-Geschäft: Gutscheine, Arrangements, Tagungen, hochpreisige Buchungen.
In der PraxisDie Frage vor der Einführung ist dieselbe wie bei jeder Zahlart: Was kostet sie, welchen Umsatz bringt sie zusätzlich – und passt sie zum Konzept?
Herkunft: European Payments Initiative (EPI)
Das europäische Bezahlverfahren der European Payments Initiative: Konto-zu-Konto-Zahlungen in Echtzeit, gestartet als Handy-zu-Handy-Überweisung, ausgebaut Richtung E-Commerce und Handel. Getragen von großen europäischen Bankengruppen; in den Niederlanden löst Wero das dortige Verfahren iDEAL ab.
In der PraxisDer ernsthafteste europäische Anlauf zu mehr Unabhängigkeit von internationalen Kartensystemen. Für Betriebe noch kein To-do – aber ein Verfahren, das man auf dem Zettel hat.
Herkunft: Handels- und Payment-Strategie
Alle Verkaufskanäle eines Betriebs – Tresen, Web, App, Plattform, Self-Ordering – laufen auf eine gemeinsame Daten- und Zahlungsbasis: ein Gast, ein Gutschein, eine Auswertung, egal wo gekauft wird. Das Gegenteil sind Insellösungen, die Umsätze und Kundendaten nebeneinander sammeln.
In der PraxisDer Prüfstein ist der Gutschein: online gekauft, an der Theke eingelöst, in der Auswertung sichtbar? Wenn ja, ist es Omnichannel – wenn nicht, sind es Inseln.
Herkunft: Kartenterminal und Kassen-Setup
Die Terminal- oder Kassenfunktion, mit der der Gast bei Kartenzahlung Trinkgeld geben kann. Richtig eingerichtet, läuft das Trinkgeld getrennt vom Umsatz durch Kasse und Buchhaltung und kommt beim Team an; freiwilliges Trinkgeld an Angestellte bleibt steuerfrei.
In der PraxisDer unterschätzte Punkt ist der Ablauf: Wo das Terminal die Trinkgeld-Frage versteckt, sinkt das Trinkgeld. Technik, Buchung und Team-Absprache gehören zusammen aufgesetzt.