Ja – aber die Förderlandschaft hat sich verschoben: Die bekannten Bundeszuschüsse „Digital Jetzt" (Antragsschluss Ende 2023) und „go-digital" (eingestellt zum 31. Dezember 2024) sind ausgelaufen. Auf Bundesebene läuft die Digitalisierungsförderung heute vor allem über zinsgünstige Kredite der KfW (ERP-Förderkredit Digitalisierung), direkte Zuschüsse gibt es 2026 in erster Linie aus Landesprogrammen – etwa dem Digitalbonus Bayern mit bis zu 7.500 Euro, in der Plus-Variante bis zu 30.000 Euro. Weil alle Programme befristet und teils schnell ausgeschöpft sind, gehört der Förder-Check vor die Bestellung, nicht dahinter.
Im Detail: „Digital Jetzt" förderte je nach Unternehmensgröße bis zu 45 % der Investition – eine Antragstellung ist nicht mehr möglich (Quelle: BMWE, Dossier „Digital Jetzt"; Stand Juli 2026). Auf Bundesebene bleibt der ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW (Programme 511/512): zinsverbilligte Kredite für Freiberufler, KMU und Mittelstand, kein Mindestbetrag, je nach Projektstufe mit 3–5 % Zuschuss auf den ausgezahlten Betrag und optionaler 50-%-Risikoübernahme, die der Hausbank die Zusage erleichtert (Quelle: KfW, Programminformation 511/512; Stand Juli 2026).
Direkte Zuschüsse kommen 2026 vor allem aus den Ländern. Beispiel Digitalbonus Bayern: bis 7.500 € (Standard) bzw. bis 30.000 € (Plus) bei 50 % Förderquote – für Betriebe unter 50 Mitarbeitenden mit Betriebsstätte in Bayern, Laufzeit bis 31.12.2027 (Quelle: Bayerisches Wirtschaftsministerium, digitalbonus.bayern; Stand Juli 2026). Andere Länder legen eigene, befristete Töpfe auf – Nordrhein-Westfalen etwa richtete einen Digitalzuschuss ausdrücklich an Gastgewerbe, Handel und Tourismus (bis 2.000 € je Betrieb, Vergabe bis zur Mittelausschöpfung; Quelle: Wirtschaftsministerium NRW). Solche Programme kommen, werden ausgeschöpft und verschwinden; der verlässliche Weg zum aktuellen Stand ist die Förderdatenbank des Bundes oder das jeweilige Landesförderinstitut.
„Ein Digitalisierungsprojekt muss sich ohne Zuschuss rechnen."
Aus meiner Zeit als Kassenfachhändler kenne ich die Förderfrage aus unzähligen Beratungsgesprächen – und die Enttäuschung, wenn ein Programm gerade ausgeschöpft war. Die Förderung ändert das Timing und nimmt der Investition die Härte. Sie ersetzt aber nie die Frage, ob das Werkzeug in den Ablauf passt und wer es dauerhaft pflegt. Ein gefördertes System, das keiner bedient, ist kein gutes Geschäft, sondern ein subventioniertes schlechtes.
Die sinnvolle Reihenfolge: erst den Prozess klären, dann das Angebot einholen, dann den Förder-Status prüfen – und erst danach bestellen. Für Fachhandel und Softwarehersteller gilt dasselbe umgekehrt: Förderfähigkeit ist ein legitimes Verkaufsargument, aber nur mit datiertem Stand und Primärquelle – wer mit ausgelaufenen Programmen wirbt, verspielt das Vertrauen, von dem das Beratungsgeschäft lebt. Was ein Kassensystem kostet und wie sich die Systemlandschaft zusammensetzt, sortiert die Kassenwelt; die gesetzlichen Pflichten, die ohne jede Förderung zu stemmen sind, stehen auf der Seite Regulatorik.
Regel 01Antrag vor Vorhabensbeginn – wer erst bestellt und dann beantragt, ist raus.
Regel 02Zielgruppe prüfen – die meisten Zuschüsse zielen auf kleine Betriebe (typisch: unter 50 Mitarbeitende), also genau auf die Struktur des Gastgewerbes.
Regel 03Befristung ernst nehmen – Programme und Kontingente ändern sich schneller als jede Ratgeber-Seite; datierte Primärquellen schlagen jeden Blogartikel.
Quellen: BMWE-Dossier „Digital Jetzt" · BMWK/Projektträger zu „go-digital" (Meldung Januar 2025) · KfW-Programminformation 511/512 · digitalbonus.bayern · foerderdatenbank.de – Stand: Juli 2026